Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Fachbereich 2 - Bürgerservice
Fahrplan
Ansprechpartner
- Salzbergen:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Familienname Änderung
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
- Salzbergen:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Erteilung
- Familienname Änderung
- Fischereischein Ausstellung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung einfach
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: neinReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EURVorkasse: neinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 10 Jahrefür Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahrefür Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen