Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stellen
Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung, Bau & Ordnung
Fahrplan
Ansprechpartner
- Salzbergen:
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Obdachlosenhilfe
- Spielhallen Erlaubnis
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung