Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Fachbereich 3 - Gemeindeentwicklung, -bau, -ordnung
Fahrplan
Ansprechpartner
- Salzbergen:
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Katastrophenschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Obdachlosenhilfe
- Spielhallen Erlaubnis
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.