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Ihr ausgewählter Ort: Salzbergen (484...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hilfe zur Erziehung beantragen


In jeder Familie gibt es hin und wieder Streit. Streit zwischen den Eltern oder zwischen Eltern und Kindern. Wenn die Streitereien immer öfter vorkommen, ist das eine große Belastung. Eltern und Kinder brauchen dann manchmal Unterstützung. Hilfen zur Erziehung bieten diese Unterstützung. Hilfen zur Erziehung ist der Name für verschiedene Hilfs-Angebote bei Problemen und in Krisen-Situationen von Familien.

Wenn Sie Hilfe vom Jugendamt erhalten möchten, müssen Sie sich dort melden. Die Hilfe ist keine Pflicht, sondern ein Angebot. Der erste Schritt ist oft ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt. Dort können Sie Ihr Problem erklären. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen Vorschläge machen, wie man das Problem lösen könnte.

Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene können sich auch allein Hilfe beim Jugendamt holen. Die Eltern müssen davon nichts wissen, wenn die Jugendlichen das nicht wollen.

Die Hilfen zur Erziehung orientieren sich an den Interessen und dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Die Grundlage für die Gewährung ist das Hilfeplanverfahren. Im Hilfeplanverfahren werden die Sorgeberechtigten, die Kinder oder Jugendlichen und das Jugendamt beteiligt.

Es gibt verschiedene Arten von Hilfen zur Erziehung:

  • Eine Pädagogin oder ein Pädagoge beraten und unterstützen Eltern bei Fragen in der Erziehung (Erziehungsberatung).
  • Durch ein pädagogisches Konzept in einer Gruppe soll die soziale Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher gefördert werden (soziale Gruppenarbeit).
  • Eine sozialpädagogische Fachkraft versucht, Kindern oder Jugendlichen zu helfen (Erziehungsbeistand).
  • Kinder bekommen Hilfe, wenn die Eltern eine psychische Krankheit haben.
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie (Betreuungshelfer).
  • Betreuung und Versorgung eines Kindes in einer Notsituation. Zum Beispiel kann das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie oder in eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung kommen (Heimerziehung, betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung).
  • Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gibt es auch die Eingliederungshilfe (gehört nicht zu den Hilfen zur Erziehung). Sie haben selbstverständlich auch Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen und die Eingliederungshilfe können nebeneinander oder kombiniert gewährt werden.

Voraussetzungen

Hilfe zur Erziehung kommt in Frage, wenn klar ist, dass sie den betroffenen Kindern oder Jugendlichen hilft und ohne sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten trägt die zuständige Stelle.

Bei Hilfen zur Erziehung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.

An wen muss ich mich wenden?

das örtliche Jugendamt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Jugendangelegenheiten, Lingen
Postanschrift: Postfach 16 80 , 49786 Lingen (Ems)
Fahrplan
Adresse: Am Wall-Süd 21 , 49808 Lingen (Ems)
Fahrplan
Telefon: 0591 84-0
Fax: 0591 84-3362
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner

Carsten Hüsing
Telefon: 0591 84-3344
Raum:
203
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)