Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Zuständige Stellen
Bürgerservice
Fahrplan
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
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Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
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letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: jaReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: neinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EURVorkasse: neinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 21,00 EURVorkasse: neinAufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahrefür Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahrefür Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.