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Ihr ausgewählter Ort: Werlte

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten


Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:

  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stellen


Bürgerservice
Adresse: Marktstraße 1, 49757 Werlte
Fahrplan
Telefon: 05951 201-320
Fax: 05951 201-191
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 08:15 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag: 08:15 - 12.30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:15 - 12:30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • amtlicher Nachweis über die Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,50 EUR
Vorkasse: nein
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr: 59,50 EUR
Vorkasse: nein
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr: 70,00 EUR
Vorkasse: nein
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr: 92,00 EUR
Vorkasse: nein
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 6 Jahre
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahre
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)