Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.

Ihr ausgewählter Ort: Werlte

Standplatzgenehmigung


Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Marktsatzung der Gemeinde

Zuständige Stellen


Sicherheit und Ordnung
Adresse: Marktstraße 1, 49757 Werlte
Fahrplan
Telefon: 05951 201-310
Fax: 05951 201-191
Öffnungszeiten:
Montag & Dienstag: 08:15 – 12:30 Uhr 14:00 – 16:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:15 – 12.30 Uhr 14:00 – 17:30 Uhr Freitag: 8:15 Uhr – 12:30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)