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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn


Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Für die Bearbeitung der Widersprüche können Gebühren anfallen. 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Hochbau
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Anja Gebbeken
Telefon: 05931 44-1514
Raum:
A 514
Zuständig für:
Andreas Krane
Telefon: 05931 44-1500
Raum:
A 500
Zuständig für:
Hans-Jürgen Pund
Telefon: 05931 44-1503
Raum:
A 503
Zuständig für:
Sabrina Werning
Telefon: 05931 44-2513
Raum:
A 513
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)