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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Gewässerschutzberatung Förderung


Die Gewässerschutzberatung leistet einen wichtigen Beitrag zum Trinkwasserschutz. Durch Informations- und Beratungsangebote für Akteure aus der Land- und Forstwirtschaft sowie aus dem Produktionsgartenbau soll die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer vorangetrieben werden. Eine Aufklärung und Sensibilisierung land- und forstwirtschaftlicher Akteure durch zertifizierte Beratungseinrichtungen soll auch künftig eine hohe Qualität des Trinkwassers sowie des Grund- und Oberflächenwassers sicherstellen.

Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRLL).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Zuständige Stellen


Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse: Am Sportplatz 23 , 26506 Norden
Fahrplan

Voraussetzungen

Antragsberechtigte sind

  • Unternehmen und Zusammenschlüsse der öffentlichen Wasserversorgung
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts,die für die Umsetzung der EG-WRRL zuständig sind

Informations- und Beratungsleistungen müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder Gebieten der Zielkulisse nach der EG WRRL durchgeführt werden. Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten müssen sich u. a. in ein Schutzkonzept einfügen. Modell- und Pilotprojekte müssen innovative Landbewirtschaftungsverfahren verbreiten oder neue Ansätze zur Erfolgsbewertung oder Verbesserung von Gewässerschutzmaßnahmen entwickeln. Zudem soll damit die Effektivität und / oder Effizienz der Gewässerschutzberatungen landesweit verbessert werden. Hierzu muss ein Arbeitskonzept bei der Antragstellung vorgelegt werden. Es dürfen bisher keine vergleichbaren Untersuchungsergebnisse oder Projekte mit öffentlichen Mitteln unterstützt worden sein.

Druckformulare / Merkblätter

Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)