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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ausgleich für Wehrdienstbeschädigte: Gewährung


Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen.

Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.

Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • orthopädische Versorgung
  • berufliche Rehabilitation Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
  • Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
  • Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Zuständige Stellen

Dienstgebäude Moslestraße 3

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Adresse: Moslestraße 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fahrplan
Telefon: 0441 2229-0
Fax: 0441 2229-3270
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum"
Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: unbekannt
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: unbekannt
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht
Beschreibung:

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe.

Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätige Personenstandsdaten
  • bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Meldebestätigung
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • ggf. Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Wehrdienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird. Während ihrer Dienstzeit haben Soldaten gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Wehrdienstbeschädigung von den Behörden der Bundeswehrverwaltung.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)