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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Spendenberatung


Wer gerne über eine Spende helfen möchte, zweifelt oft, welche Hilfsorganisation nun auch tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen Hilfe in Ihrem Sinne leisten kann und wird. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Organisationen ist es häufig schwierig eine Entscheidung zu treffen.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) zertifiziert Spenden-Organisationen über die Vergabe eines Gütesiegels. Jährlich werden die Tätigkeiten der zertifizierten Spenden-Organisationen überwacht und erfasst. So können präzise Angaben zu den Einnahmen, Ausgaben und der Vermögenssituation der Organisationen in den jährlich herausgegebenen Statistiken eingesehen werden. Dies bedeutet nicht, dass Organisationen, die über kein Siegel verfügen, nun schlechter sind oder Mittel nicht vernünftig verwalten. Das DZI gibt deshalb auch Auskunft bei Einzelanfragen zu Organisationen, die über kein Siegel verfügen.

Sie können sich auf den Internetseiten des DZI über die im alphabetischen Index aufgeführten Organisationen selbst informieren oder gegen eine Bearbeitungsgebühr Auskunft zu einzelnen Organisationen erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI).

Zuständige Stellen


Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen/DZI
Adresse: Bernadottestr. 94 , 14195 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: 030 839 001-0
Fax: 030 831 47-50

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Bearbeitungsgebühren für die Auskunft über einzelne Organisationen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachten werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)