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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Jahresabrechnung bei der Künstlersozialkasse anfordern


Sie erhalten eine Jahresabrechnung automatisch im Februar für das Vorjahr. Die Jahresabrechnung wird auch als Jahresbescheinigung bezeichnet.

Die Jahresabrechnung enthält Angaben über

  • Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten für das jeweilige Jahr,
  • das beitragspflichtige Einkommen und
  • die dafür zu zahlenden und gezahlten Beiträge.

Sie erhalten im Herbst automatisch eine neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten, wenn

  • Sie im Februar noch Beitragsrückstände haben oder
  • sich nachträglich Versicherungszeiten aus dem Vorjahr verändern.

Die Jahresabrechnung entspricht der Jahresmeldung nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV).

Die Jahresabrechnung kann Ihnen als Nachweis über Ihre sozialversicherungspflichtigen Zeiten dienen, wenn Daten verloren gehen sollten. Daher ist es sinnvoll, sie gut aufzubewahren.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Künstlersozialkasse
Adresse: Gökerstraße 14 , 26384 Wilhelmshaven
Fahrplan
Telefon: 0180 57 52 25 5
Telefon: 04421 7543-586
Fax: 04421 7543-711

Voraussetzungen

Sie müssen in dem jeweiligen Jahr über die Künstlersozialkasse versichert gewesen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich gilt:

  • Sie erhalten die Jahresabrechnungen automatisch. Sie müssen also keinen Antrag stellen.
  • Sie erhalten die Jahresabrechnung im Februar.
  • Sollte eine Korrektur notwendig sein, erhalten Sie die neue Jahresabrechnung mit den aktuellen Daten im September.

Sollten Sie eine Jahresabrechnung nicht mehr vorliegen haben und eine Kopie benötigen, können Sie diese online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.

Online-Anforderung: 

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Anforderung per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.

Telefonische Anforderung:

  • Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie eine Kopie der Jahresabrechnung benötigen.

Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschte Kopie schriftlich zu.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)