Reisepass Ausstellung vorläufig
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Bürgeramt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 26,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlDie Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr: 52,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlFür die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr: 96,00 EURVorkasse: jahttps://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.htmlBeantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 1 JahrDie Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Was sollte ich noch wissen?
- Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
- Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)



