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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Anerkennung von in der DDR erworbener Lehrbefähigung beantragen


Sie können die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer in der DDR erworbenen Lehrbefähigung auch außerhalb eines Einstellungsverfahrens beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei einer Prüfung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung außerhalb des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Tätigkeiten,
  • amtliche beglaubigte Kopien der vollständigen Abschlussdokumente (zum Beispiel Zeugnis und Diplomurkunde),
  • falls jetziger Name vom Namen auf dem Qualifikationsnachweis abweicht, eine Kopie der Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder Namensänderung,
  • weitere Unterlagen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, können nachgefordert werden.

Sofern Sie als Lehrkraft in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst eingestellt werden möchten, können Sie sich unter folgenden Internetseiten über die erforderlichen Unterlagen informieren:

Voraussetzungen

Sie haben eine Lehrbefähigung in der ehemaligen DDR erworben.

Verfahrensablauf

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit einer in der DDR erworbenen Lehramtsprüfung wird grundsätzlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehramtsbefähigung ist nicht erforderlich.

Wird ausnahmsweise eine Entscheidung über die Feststellung der Gleichwertigkeit außerhalb des Einstellungsverfahrens erforderlich, ist ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung oder deren Ablehnung.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Kurt-Schumacher-Str. 21
  • 38102 Braunschweig
  • Faxnr.: +49 531 484-3483
  • Servicestellennr: +49 531 484-3333
  • E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mailänder Str. 2
  • 30539 Hannover
  • Faxnr.: +49 511 106 99-2853
  • Servicestellennr.: +49 511 106-6000
  • E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Auf der Hude 2
  • 21339 Lüneburg
  • Faxnr.: +49 4131 1545-2930
  • Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
  • E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgereicht: ja

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

  • Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
  • Mühleneschweg 8
  • 49090 Osnabrück
  • Faxnr.: +49 541 77046-8103
  • Servicestellennr.: +49 541 77046-444
  • E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
  • Aufzug vorhanden: ja
  • rollstuhlgerecht: ja

Zuständige Stellen


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Adresse: Winkelhausenstraße 12-16, 49090 Osnabrück
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 35 69, 49025 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: +49 541 77046-444
Fax: +49 541 77046-300
Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

  • Mo. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Di. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Mi. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Do. 7:30 - 16:00 Uhr
  • Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Postanschrift: Postfach 1 01, 30001 Hannover
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)