Wanderlager Anzeige
Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
SEPA-Lastschrift, Überweisung, Barzahlung, Paypal, SEPA-Überweisung
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anregungen und Beschwerden
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bestattung anmelden
- Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Breitbandversorgung
- Bürgertelefon
- Datenschutz in Kommunen
- Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in
- Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Schöffe/in
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Einsatz von Tonverstärkungsanlagen: Erteilung - Ausnahmegenehmigung
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Ferienangebote
- Fischereischein Ausstellung
- Fundsachen
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe Anmeldung
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewässeraufsicht
- Hochwasserschutz
- Kampfmittel: Beseitigung
- Kfz: Wildunfall
- Ladenöffnungszeiten
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Mobilfunkmasten - kommunale Informationen
- Märkte und Feste
- Ortsveränderliche Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Parkplatzabsperrung für einen Umzug: Einrichtung
- Radverkehr
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Schwarzarbeit Meldung
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Straßenreinigung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verkehrsüberwachung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Wanderlager Anzeige
- Wilder Müll Entsorgung
- Winterdienst
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.