Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
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- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
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- Sozialhilfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.