Hilfen zur Erziehung
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Freren:
- Geeste:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Haren (Ems):
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Haselünne:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Herzlake:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Werlte:
Druckformulare / Merkblätter
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.