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Hilfen zur Erziehung


Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

  • Erziehungsberatung,
  • soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • Betreuungshelfer,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • Vollzeitpflege,
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zuständige Stellen

Rathaus Gemeinde Rhede (Ems)

Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Postanschrift: Postfach 1134 , 26898 Rhede (Ems)
Fahrplan
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Fahrplan
Telefon: 04964 9182-12
Telefon: 04964 9182-13
Fax: 04964 9182-40
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Rhede (Ems), Markt
Bus: 611
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: „Rathaus“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Rathaus“, Anzahl: 60, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019

Ansprechpartner

Frau Linda Agnesmeyer
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-13
Fax: 04964 9182-40
Abteilung:
Sozialamt
Raum:
13
Zuständig für:
Frau Christina Eilers
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-12
Fax: 04964 9182-40
Abteilung:
Sozialamt
Raum:
13
Zuständig für:
Herr Holger Knak
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-19
Fax: 04964 9182-40
Position:
Fachbereichsleitung
Abteilung:
Ordnungsamt, Sozialamt, Bürgeramt, Standesamt, Gewerbeamt
Raum:
19
Zuständig für:
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)