Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Standesamt
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
SEPA-Lastschrift, Barzahlung, Paypal, Überweisung, Rechnung
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
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- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
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- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
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- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
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- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
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- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
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- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
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- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
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- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll.
Voraussetzungen
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung.
Druckformulare / Merkblätter
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Welche Gebühren fallen an?
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühr: 40,00 EURVorkasse: neinWenn die Eheschließung in einem anderen Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
Gebühr: 100,00 EURVorkasse: neinFür die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen. Ebenfalls möglich ist die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Rechtsgrundlage
- §104 BGB
- § 1310 BGB
- § 1312 BGB
- § 1896 ff. BGB
- § 1903 BGB
- Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
- § 6 PStG
- § 11 PStG
- § 13 PStG
- § 29 PStV
- Art. 14.1 ff. PStGVwV