Erschließungsbestätigung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Hoch-/Tiefbauamt
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
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- Abbruch Anzeige
- An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
- Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Bebauungsplan
- Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbestätigung
- Flächennutzungsplan
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Hausnummer: Festsetzung
- Landschafts- und Grünordnungspläne
- Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung
- Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
- Spielplätze: Instandhaltung
- Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Wohnbaugrundstücke kommunal
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.