Erschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.
Zuständige Stellen
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Abbruch Anzeige
- An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
- Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Bebauungsplan
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbestätigung
- Flächennutzungsplan
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Hausnummer: Festsetzung
- Landschafts- und Grünordnungspläne
- Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
- Spielplätze: Instandhaltung
- Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Wohnbaugrundstücke kommunal
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Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



