Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Standesamt
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Paypal, SEPA-Lastschrift, Überweisung, Barzahlung, Rechnung
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Identitätsnachweis (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: neinAusstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinJedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.