Sozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.