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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ganztagsschulen


Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.

Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:

Zuständige Stellen

Rathaus Gemeinde Rhede (Ems)

Gemeinde Rhede (Ems) - Hauptamt/Schule/Kultur
Postanschrift: Postfach 1134 , 26898 Rhede (Ems)
Fahrplan
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Fahrplan
Telefon: 04964 9182-29
Telefon: 04964 9182-26
Telefon: 04964 9182-22
Fax: 04964 9182-40
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Rhede (Ems), Markt
Bus: 611
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019

Ansprechpartner

Herr Hans-Bernd Lüsing-Hauert
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-29
Fax: 04964 9182-40
Position:
Fachbereichsleitung
Abteilung:
Hauptamt, Schule, Sport, Kultur, Tourismus
Raum:
29
Zuständig für:
Frau Sabine Thien
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-22
Telefon: 04964 95888-17
Fax: 04964 9182-40
Abteilung:
Hauptamt
Raum:
22
Zuständig für:
Frau Angelika Varnhorst
Adresse: Gerhardyweg 1, 26899 Rhede (Ems)
Telefon: 04964 9182-26
Fax: 04964 9182-40
Abteilung:
Sekretariat
Raum:
26
Zuständig für:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Es sind ggf. gesetzliche Regelungen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)