Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich eine der eheschließende Personen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Hat die eheschließende Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend.
Hat sich die eheschließende Person nur vorübergehend im Inland aufgehalten, ist nach § 39 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) das Standesamt I in Berlin zuständig.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Standesamt
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
SEPA-Lastschrift, Barzahlung, Paypal, Überweisung, Rechnung
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Kirchenaustritt Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensrechtliche Erklärung
- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Rhede (Ems):
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
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- Anzeige eines Sterbefalls
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beantragung der Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für ausländische Staatsangehörige
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
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- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienname Änderung
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
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- Sterbefall im Ausland - Antrag auf Berurkundung
- Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung von Deutschen ohne Inlandswohnsitz
- Sterbeurkunde beantragen
- Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Voraussetzungen
Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
- Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr für die Ausstellung des EhefähigkeitszeugnissesBetrag (auch bei Ablehnung des Antrages):
EUR 50,00 - Vorkasse: Nein
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen durch das Standesamt, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nach § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG nicht bedarf,
Kostenhöhe (variabel): zuzüglich 40 Euro bei Aufnahme eines Antrags auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO)
Verfahrensablauf
Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.
- Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
- Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Online-Beantragung:
- Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem Recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
- Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis besitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Frist: 1 Monat