Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Hoch-/Tiefbauamt
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Abbruch Anzeige
- An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
- Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Bebauungsplan
- Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbestätigung
- Flächennutzungsplan
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Hausnummer: Festsetzung
- Landschafts- und Grünordnungspläne
- Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung
- Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
- Spielplätze: Instandhaltung
- Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Wohnbaugrundstücke kommunal
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung