Gesundheitshilfe beantragen
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Im Landkreis Emsland ist die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verlagert worden.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Soziales/Arbeit
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Rhede (Ems):
- Bürgerberatung
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Gesundheitshilfe beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Hilfen zur Erziehung
- Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Obdachlosenhilfe
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
Zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine