Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Ihr Personalausweis abläuft,
- Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Sie in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
- Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.
Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Bürgeramt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Hauptwohnsitz anmelden
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Meldebestätigung Ausstellung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles digitales biometrisches Passfoto
- falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 37,00 EURVorkasse: neinFür antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: 22,80 EURVorkasse: neinFür antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: 10,00 EURVorkasse: neinFür den vorläufigen Personalausweis.
Zuschlag: 13,00 EURVorkasse: neinBei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Zuschlag: 30,00 EURVorkasse: neinFür Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.



