Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
- zur genauen Örtlichkeit,
- zum Schaden und
- zum Melder (für eventuelle Rückfragen)
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für Straßen innerhalb der Ortschaft liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind der Landkreis für Kreisstraßen oder das Land für Bundes- und Landstraßen zuständig.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Hoch-/Tiefbauamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Abbruch Anzeige
- An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
- Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
- Bauleitplanung
- Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
- Bebauungsplan
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen: Genehmigung
- Erschließungsbeiträge
- Erschließungsbestätigung
- Flächennutzungsplan
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Hausnummer: Festsetzung
- Landschafts- und Grünordnungspläne
- Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
- Spielplätze: Instandhaltung
- Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen
- Wohnbaugrundstücke kommunal
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.



