Hilfe für junge Volljährige
Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21 jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21 Jährige und die Nachbetreuung.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist. Individuelle Situationen, in denen eine Leistung der Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII erforderlich ist, können sich ergeben durch mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Ursächlich hierfür können sowohl individuelle Beeinträchtigungen als auch soziale Benachteiligungen sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Freren:
- Geeste:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Haren (Ems):
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Haselünne:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Herzlake:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
- Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Heimplatz (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfen zur Erziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendsozialarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Werlte:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.
Welche Gebühren fallen an?
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.
Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Anträge für Hilfe für junge Volljährige stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 41 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Bemerkung: Hilfe für junge Volljährige, Nachpflege
- § 91 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Bemerkung: Kostenbeiträge für stationäre oder teilstationäre Behandlung junger Volljähriger