Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Zuständige Stellen
Gemeinde Rhede (Ems) - Hauptamt/Schule/Kultur
Fahrplan
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Emsländische Volksbank
IBAN: DE08266614940000164300
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
Bank: Sparkasse Emsland
IBAN: DE06266500010017000019
Ansprechpartner
- Rhede (Ems):
- Amtliche Bekanntmachungen
- Archivgut: Einsicht gewähren
- Bibliothek
- Bürgerberatung
- Erwachsenenbildung
- Ganztagsschulen
- Jugendberatung
- Kinder- und Jugendangebote kommunal
- Musikschule
- Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung
- Ortsrecht
- Politikinformation kommunal
- Radverkehr
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Selbsthilfegruppen
- Seniorenberatung
- Seniorenservice kommunal
- Sportförderung kommunal
- Verwaltungsgebäude - öffentliche Veranstaltung
- Volkshochschule
- Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
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