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Ihr ausgewählter Ort: Rhede (Ems) (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind


Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt je nach Antragsgrund beim: 

  • Versorgungsamt für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche (VwRehaG) vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
  • örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (BerRehaG)
  • Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, der Stadt Göttingen und der großen selbständigen Stadt
    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
    • für die besondere Zuwendung gem. § 17 a StrRehaG (sog. Opferrente)

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Soziales
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Andrea Dankelmann
Telefon: 05931 44-4266
Raum:
F 266
Zuständig für:

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zu stellen (§ 10 Abs. 1 HHG).

Die Adressen der zuständigen Außenstellen finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. 

Voraussetzungen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Gesundheitliche Schädigung während der Haft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Rehabilitierungsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine für die Antragstellung.

 

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Keine.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Anträge / Formulare

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann sowohl gegen eine Ablehnung als auch wegen Umfang und Höhe der Leistungen erfolgen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)