Gewerbe anmelden
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- sozial unwerte Tätigkeiten, z. B. Hellsehen,
- Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater,
- die Verwaltung eigenen Vermögens (soweit es sich nicht um eine im Handelsregister eingetragene Firma handelt).
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle (Samtgemeinde):
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
- Betreuungsangebote für Senioren
- Briefwahl beantragen
- Bürgerberatung
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- EU-Förderung
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Ferienangebote
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fischerprüfung: Abnahme
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Fundsachen
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gedenkstätten
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hauptwohnsitz anmelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Kampfmittel: Beseitigung
- Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
- Kinderreisepass Ausgabe
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Kinderreisepass Statusabfrage
- Kinderreisepass Verlängerung
- Kindertagesbetreuung
- Ladenöffnungszeiten
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
- Märkte und Feste
- Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
- Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Obdachlosenhilfe
- Osterfeuer Genehmigung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ummelden
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Express beantragen
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/Gärtner
- Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
- Unterschriften: Beglaubigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Versammlung anzeigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wanderlager anzeigen
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Ummeldung
- Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
- Wohnungsgeberbestätigung
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
Druckformulare / Merkblätter
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Beiblatt zur Gewerbe An-/Um-/Abmeldung (2seitig)
Download als PDFDownload als PDF2Gewerbe-Anmeldung (Kurzfassung)
Download als PDFDownload als PDF2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde,
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 3 Tage§ 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.



