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Ihr ausgewählter Ort: Spelle

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Fischerprüfung: Abnahme


siehe Fischereischein

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

Logo Samtgemeinde

Samtgemeinde Spelle
Adresse: Hauptstraße 43 , 48480 Spelle
Fahrplan
Telefon: 05977 937-0
Fax: 05977 937-481
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Spelle Rathaus
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Parkplatz am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Hauptstraße 43 , 48480 Spelle
Telefon: 05977 937-0
Fax: 05977 937-481
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Spelle Rathaus
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Parkplatz am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)