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Ihr ausgewählter Ort: Spelle

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Beistandschaft durch das Jugendamt - Beendigung durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller


Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt

Voraussetzungen

  • Für Ihr Kind besteht eine Beistandschaft beim Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben die Beistandschaft beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: gebührenfrei
Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)