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Ihr ausgewählter Ort: Spelle

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Jugendsozialarbeit

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.

Bereiche der Jugendsozialarbeit sind

  • Jugendberufshilfe (z.B. in Form von Qualifizierungsangeboten, Beratung, ausbildungsbegleitende Hilfen)
  • Förderung der Integration von zugewanderten Jugendlichen (z.B. durch Internationale Jugendarbeit, Jugendmigrationsdienste)
  • Allgemeine Jugendsozialarbeit (z.B. Prävention sowie Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung)
  • sozialpädagogische Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen
  •  (Außer)schulische Freizeit- und Bildungsangebote
  • Schul- und schülerbezogene Jugendsozialarbeit
  • Angebote des Jugendwohnens (z.B. in Form von betreuten Jugendwohngemeinschaften)

Besondere Bedeutung hat auch die Jugendsozialarbeit an Schulen. Sie trägt durch Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schüler, durch Zusammenarbeit mit Schule und Eltern sowie den Institutionen im Gemeinwesen zum Abbau von Konfliktpotenzialen bei.

Die Förderung regional breit gestreuter Angebote und Netzwerke ist ein Ziel der Jugendsozialarbeit. Öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe auf kommunaler Ebene nehmen diese Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich wahr und werden dabei vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie im Rahmen von Projektförderung, Beratung und Fortbildung unterstützt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Informationen und Links zum Thema Jugendsozialarbeit erhalten Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
  • Über die Arbeit und Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich auf der Webseite des Landesamtes informieren.
  • Die Förderprogramme der Jugendberufshilfe werden von der Niedersächsischen Förderbank (NBank) begleitet

Zuständige Stellen

Samtgemeinde Spelle - Fachbereich - Jugend, Familie, Senioren
Adresse: Hauptstraße 43 , 48480 Spelle
Fahrplan
Telefon: 05977 937-0
Fax: 05977 937-481
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Spelle Rathaus
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Parkplatz am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover
Telefon: 0511 89701-0
Fax: 0511 89701-166
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Emmichplatz (Fahrtrichtung: "Bus-Depot-Süd")
Bus: Linie 134
Haltestelle Hindenburgstraße (Fahrtrichtung: "Peiner Straße")
Bus: Linie 128
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Emsland
Telefon: 05931 44-0
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Was sollte ich noch wissen?

Neben der NBank werden die Programme der Jugendberufshilfe begleitet von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durch Beratung und Fortbildung von Trägern und Fachkräften.

Im Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit haben sich auf Bundesebene

  • die Arbeiterwohlfahrt (AWO),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaften Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT),
  • DER PARITÄTISCHE Gesamtverband (DER PARITÄTISCHE),
  • das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und
  • der Internationale Bund (IB)

zusammengeschlossen. Als gemeinsame Koordinations- und Kommunikationsplattform dient der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit der fachlichen Positionierung und Umsetzung jugendpolitischer Vorhaben. Ziel ist es, die gesellschaftliche Teilhabe von benachteiligten Jugendlichen zu verbessern.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)