Ehrenamtliche Tätigkeit
Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
http://www.ehrenamt-emsland.de/
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich - Jugend, Familie, Senioren
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle:
- Altenhilfe
- Angebote der Jugendarbeit
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Elterngeld beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Familien- und Kinderservice
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienfreizeiten: Förderung
- Familienname Änderung
- Ferienangebote
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Jugendsozialarbeit
- Kirchenaustritt Erklärung
- Namensrechtliche Erklärung
- Pendlerportal
- Seniorenberatung
- Seniorenservice kommunal
- Sterbeurkunde beantragen
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Druckformulare / Merkblätter
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen: