Hilfen für Schwangere
Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Diese Hilfen werden in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben.
Die Hilfen sind z. B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich möglichst lange vor der Geburt an eine Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Arbeit und Soziales
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle:
- Anzeige eines Sterbefalls
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Ehrenamtliche Tätigkeit Hilfe für Flüchtlinge
- Familien- und Kinderservice
- Familienbuch: Ausstellung
- Geburt Anzeige
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfen für Schwangere
- Kirchenaustritt Erklärung
- Namensrechtliche Erklärung
- Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
- Rentenversicherung
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Sozialhilfe
- Sterbeurkunde beantragen
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner