Kirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Voraussetzungen
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Kosten
Gebühr: 30,00 EURVorkasse: neinKirchenaustritt
Verfahrensablauf
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich - Jugend, Familie, Senioren
Fahrplan
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle:
- Altenhilfe
- Angebote der Jugendarbeit
- Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
- Anzeige eines Sterbefalls
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Elterngeld beantragen
- Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
- Familien- und Kinderservice
- Familienbuch: Ausstellung
- Familienfreizeiten: Förderung
- Familienname Änderung
- Ferienangebote
- Geburt Anzeige
- Geburtenregister
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
- Hausgeburt Anzeige
- Jugendsozialarbeit
- Kirchenaustritt Erklärung
- Namensrechtliche Erklärung
- Pendlerportal
- Seniorenberatung
- Seniorenservice kommunal
- Sterbeurkunde beantragen
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner