Ganztagsschulen
Ganztagsschulen richten für ihre Schülerinnen und Schüler in der Regel an vier Tagen (manche an drei Tagen) pro Schulwoche im Anschluss an eine Mittagspause (mit Mittagessen) Angebote im Umfang von zwei Unterrichtsstunden ein, die je nach Konzept der Schule in offener oder teilgebundener Form organisiert sind. Neben Förderstunden, Arbeits- und Übungsstunden, Arbeitsgemeinschaften oder Verfügungsstunden sind auch Freizeitangebote und freiwillige Arbeitsgemeinschaften in Kooperation mit außerschulischen Partnern vorgesehen.
Die Teilnahme an diesem zusätzlichen Förder- und Freizeitangebot ist in der Regel freiwillig. Es gibt auch Ganztagsschulen, deren Konzept von vornherein für alle Schülerinnen und Schüler oder für bestimmte Züge verbindliche Angebote an einem oder mehreren Nachmittagen vorsieht. Schülerinnen und Schüler im Schulbezirk einer solchen Schule, die ein Ganztagsangebot nicht wünschen, können an einer Halbtagsschule angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Einzelschule. Weitere Informationen sowie die Liste aller Ganztagsschulen in Niedersachsen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite:
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Schulamt
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle:
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anregungen und Beschwerden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Badegewässerqualität Überwachung
- Bibliothek
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Einschulungsuntersuchung
- Erwachsenenbildung
- Ferien
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Förderschule
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Schülerfahrtkosten
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten Bewilligung
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
- Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
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