Bibliothek
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen. Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen:
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bibliothek.
Zuständige Stellen
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle (Samtgemeinde):
- allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
- Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme - Gymnasium
- An der Oberschule anmelden
- Anregungen und Beschwerden
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Badegewässerqualität Überwachung
- Bibliothek
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Einschulungsuntersuchung
- Erwachsenenbildung
- Ferien
- Förderschule
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Ganztagsschulen
- Kind an einer Hauptschule anmelden
- Kind an einer Realschule anmelden
- Kommunale Sportstätten
- Musikschule
- Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten
- Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II
- Schule des Zweiten Bildungsweges
- Schülerfahrtkosten
- Schulische Leistungen: Bewertung
- Schulpflicht
- Schulverweigerung
- Schulwegsicherheit
- Volkshochschule
- Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten beantragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den Benutzerausweis sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Besondere Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) sind ebenfalls kostenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leihfristen werden durch die zuständige Stelle festgelegt.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



