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Ihr ausgewählter Ort: Spelle

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

An wen muss ich mich wenden?

Örtliche Ausweisbehörde

Zuständige Stellen

Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice
Adresse: Hauptstraße 43 , 48480 Spelle
Fahrplan
Telefon: 05977 937-0
Fax: 05977 937-481
Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Spelle Rathaus
Parkplätze:
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Parkplatz: „Parkplatz am Rathaus“, Anzahl: 0, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice
Adresse: Hauptstraße 43, 48480 Spelle
Telefon: 05977 937-0
Zuständig für:

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls digitales biometrisches Passfoto

Welche Gebühren fallen an?

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr: 37,00 EUR
Vorkasse: nein
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
Gebühr: 37,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr: 22,80 EUR
Vorkasse: nein
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zuschlag: 13,00 EUR
Vorkasse: nein
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Zuschlag: 30,00 EUR
Vorkasse: nein
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: gebührenfrei
Anschriftsänderung
Gebühr: 15,00 EUR
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr: gebührenfrei
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

  • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Was sollte ich noch wissen?

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)