Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
Wenn Sie anlässlich einer Messe oder Ausstellung, eines öffentlichen Festes (z.B. Gemeindefest, Schützenfest, Einweihungsfeiern etc.) oder im Rahmen eines anderen besonderen Anlasses Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle, aber keine Reisegewerbekarte.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein, die zum Feilbieten bestimmter oder aller Waren berechtigt, reicht diese aus. In diesem Fall benötigen Sie keine zusätzliche Erlaubnis mehr für den Verkauf anlässlich der genannten Veranstaltungen.
Nach Beantragung einer Erlaubnis entscheidet die zuständige Stelle, ob sie Ihrem Antrag zum Verkauf der Waren zustimmt. Die zuständige Stelle erteilt die Erlaubnis für einen bestimmten Ort und für eine bestimmte Veranstaltung, also befristet.
Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie ersetzt keine sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen, die möglicherweise bei weiteren Behörden einzuholen sind (z.B. straßen- oder straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse – Sondernutzungsgenehmigung).
Sollen anlässlich der genannten Veranstaltungen die folgenden Waren feilgeboten werden, so ist keine Erlaubnis erforderlich (da bereits eine Erlaubnis oder Freistellung auf anderer Grundlage vorliegt):
- Sie verkaufen selbstgewonnene Produkte der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei.
- Sie verkaufen Waren in der Gemeinde, in der Sie mit Ihrem Wohnsitz gemeldet sind, oder in der Sie Ihre gewerbliche Niederlassung gemeldet haben. Diese Ausnahme greift aber nur dann, wenn die Gemeinde nicht mehr als 10 000 Einwohner hat.
- Sie verkaufen Milch und gegebenenfalls zusätzlich Milcherzeugnissen (z.B. Joghurt, Kefir, Butter, Käse etc.) und verfügen noch über eine Erlaubnis nach dem Milch- und Margarinegesetz.
- Sie verkaufen Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs aus einem Verkaufswagen oder einem Verkaufsstand heraus („mobiler Laden“) und tun dies außerhalb festgesetzter Märkte (z.B. Wochenmärkte) in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen immer an derselben Stelle.
- Sie verkaufen Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten. Zum Begriff der Druckwerke gehören nach dem Pressegesetz Schriften, besprochene Tonträger (z.B. Kassetten und sonstige Datenträger), bildliche Darstellungen mit und ohne Schrift, Bildträger (Videokassetten und sonstige Datenträger) und Musikalien (Druckerzeugnisse mit Noten) mit Text und Erläuterungen. Für den Verkauf entsprechender Erzeugnisse an der Haustüre benötigen Sie allerdings eine Erlaubnis.
Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Spelle - Fachbereich Ordnungsverwaltung/Bürgerservice
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Samstag 10:00 - 12:30 Uhr (nur Bürgerbüro)
Ansprechpartner
- Spelle:
- Adress- und Personendaten ändern lassen
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
- Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
- Anzeige eines Gaststättenbetriebes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung
- Auskunftssperre Einrichtung
- Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
- Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
- Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
- Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
- Betreuungsangebote für Senioren
- Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
- Briefwahl beantragen
- Bürgerberatung
- Dokumente und Kopien: Beglaubigung
- EU-Förderung
- Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Ferienangebote
- Fischereischein Ausstellung
- Fischerprüfung: Abnahme
- Fundsachen
- Führungszeugnis Erteilung erweitert
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gedenkstätten
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Kampfmittel: Beseitigung
- Kinderreisepass Ausgabe
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
- Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
- Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Kinderreisepass Statusabfrage
- Kinderreisepass Verlängerung
- Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
- Kindertagesbetreuung
- Ladenöffnungszeiten
- Landwirtschaft: Wildschäden
- Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Meldebescheinigung Erteilung
- Meldebestätigung Ausstellung
- Meldepflicht
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
- Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Märkte und Feste
- Obdachlosenhilfe
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
- Spielhallen Erlaubnis
- Standplatzgenehmigung
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme dauerhaft als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Gärtnerin/Gärtner
- Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme vorübergehend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer, oder als Gärtnerin/Gärtner
- Unterschriften: Beglaubigung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes: Festsetzung
- Veranstaltung eines Wochenmarktes Festsetzung
- Veranstaltung: Anzeige
- Verkehrsberuhigte Zonen
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Versammlung anzeigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Verwendung von Bioziden anzeigen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wanderlager Anzeige
- Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
- Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
- Wohnsitz Ummeldung
- Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
- Wohnungsgeberbestätigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Voraussetzungen
- Sie möchten Waren (keine Dienstleistungen) auf einer bestimmten Veranstaltung oder zu einem bestimmten Anlass anbieten. Der Verkauf der Waren, die Sie anbieten möchten, darf nicht im Reisegewerbe verboten sein (verboten sind z.B. Edelmetalle, Edelsteine, Alkohol – mit bestimmten Ausnahmen).
- Sie bieten die Waren auf der Veranstaltung selbst, zumindest aber am Rande der betreffenden Veranstaltung an. Es muss also ein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang zu der Veranstaltung bestehen (z.B. auf dem Vorplatz oder den Zufahrtstraßen).
Druckformulare / Merkblätter
- Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort
- Angaben zu Ort und Art des Verkaufsstandes sowie zum Warensortiment
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Es fallen Gebührennach Anlage 1 zu ³1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.21.2 an
Die Gebühr kann bis zu 438 € betragen.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde
- Die Entscheidung der Behörde wird Ihnen in Textform oder schriftlich mitgeteilt
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sind, die Sie zum Feilbieten bestimmter oder Waren aller Art berechtigt, so benötigen Sie nicht auch noch die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie bei der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass entsprechende Waren feilbieten möchten.
Die gewerberechtliche Erlaubnis ersetzt keine nach anderem Fachrecht (z.B. Straßenrecht) erforderlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
- Verwaltungsgerichtliche Klage