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Ihr ausgewählter Ort: Spelle

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erklären


Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Minderjährige ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr müssen der Verzichtserklärung ausdrücklich zustimmen.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten 

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Ausländerbehörde
Telefon: 05931 44-0
Zuständig für:

Voraussetzungen

Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können abgeben:

  • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht)
    • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

Hinweis:

Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen:

  • mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit: 
    • deutscher Personalausweis
    • deutscher Reisepass
    • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis.
  • mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes:
    • ausländischer Personalausweis
    • ausländischer Reisepass
    • (ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweis
    • ausländische Meldebestätigung
  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts
    • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

Hinweise:

Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.

Welche Gebühren fallen an?

Kostenfrei.

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

Verfahrensablauf

Den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, direkt schriftlich oder online beim Bundesveraltungsamt (BVA) erklären.

Schriftliche Erklärung:

  • Sie können das Formular auf der Internetseite des BVAs herunterladen.
  • Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stadt oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Erklärungsvordrucke.
  • Auf Wunsch unterstützt Sie die örtliche Auslandsvertretung beim Ausfüllen des Formulars.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  • Reichen Sie die unterschriebene Erklärung per Post oder persönlich zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer örtlichen deutschen Auslandsvertretung ein.
  • Der Kontakt zur Auslandsvertretung ist jedoch keine Pflicht. Sie können die Erklärung auch direkt per Post an das BVA schicken.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und informiert Sie, wenn für die Bearbeitung der Erklärung weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind.

Online-Erklärung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Formular auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit elektronisch aus. Hinweis: Für die Online-Funktion benötigen Sie Ihren Personalausweis mit PIN-Nummer.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Datei hinzu.
  • Senden Sie Ihre Erklärung ab.
  • Das BVA prüft Ihre Erklärung und fordert gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in beglaubigter Kopie nach.

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und online):

  • Sollte Ihrer Verzichtserklärung entsprochen werden, wird das BVA Ihre Verzichtsurkunde an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung übersenden. Diese informiert Sie über das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
  • Mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre deutschen Ausweisdokumente werden damit ungültig. Sie werden durch die Auslandsvertretung eingezogen.
  • Sollte Ihrer Verzichtserklärung nicht entsprochen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)