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Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Informationsangebote zum neuartigen Coronavirus Informationserteilung


Wenn Sie Information zum CoronaAusbruchsgeschehen in Niedersachsen suchen, hat die Landesregierung ein Informationspaket geschnürt, das täglich aktuell gehalten wird. Es enthält:

  • Hinweise für Dienstleister wie Gewerbe, Touristik
  • Information für Bürgerinnen und Bürger
  • Hinweise für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Fragen und Antworten
  • Weiterführende Links zu Anlaufstellen

Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus wurden erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) nachgewiesen. Das Virus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Coronaviren im Allgemeinen verursachen meist milde Krankheitsverläufe, können aber auch zu schweren, gegebenenfalls tödlichen Verläufen führen. Das neuartige Coronavirus kann bei einem Teil der Erkrankten zu einer schweren Infektion der unteren Atemwege und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland als hoch ein (Stand 17.3.2020). Das RKI veröffentlicht dazu aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Für Reisende, die per Flugzeug aus einem Risikogebiet ankommen, wurde bereits ein Warn- und Informationssystem eingerichtet.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, empfiehlt das RKI einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren (Anruf) und Ihren Besuch abzustimmen.

  • Informationsangebote zum neuartigen Coronavirus
  • Atemwegsinfektionen durch neuartiges Coronavirus (2019-nCov):
    • gewöhnliche Coronaviren: meist milde Erkältung, aber auch schwere Erkrankungen
    • neuartige Coronaviren (2019-nCov): neben leichten Verläufen auch schwere Infektion der unteren Atemwege oder Lungenentzündung möglich.
  • Ausbreitung
    • erste Infektionen Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Provinz Hubei bzw. der Provinzhauptstadt Wuhan nachgewiesen
    • übertragbar von Mensch zu Mensch
    • Todesfälle v.a. bei Patienten, die bereits an schweren Grunderkrankungen litten
    • hohe Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Stand 17.3.2020).
    • RKI veröffentlicht aktuelle Zahlen und Risikogebiete
  • Verhalten bei Verdacht auf Infektion, Empfehlungen des RKI:
    • nach Aufenthalt in Risikogebieten oder
    • nach Kontakt mit Erkrankten und
    • Krankheitszeichen wie Fieber, Atemwegsprobleme, i.d.R. innerhalb 14 Tagen nach Ansteckung:
      • Hausarzt oder Hausärztin (Anruf) oder 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) kontaktieren und Verdacht schildern
      • Arztbesuch abstimmen
    • Meldepflicht für Ärzte und Labore an Gesundheitsamt (ohne persönliche Daten von Erkrankten)
  • Verhaltensregeln zur Prävention:
    • übliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz beachten, wie z.B. auch zum Schutz vor Grippe:
      • regelmäßig und gründlich Hände waschen
      • Etikette beim Husten und Niesen beachten
      • Abstand zu Erkrankten halten
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zum Schutz vor Infektionen und häufigen Fragen zum neuartigen Coronavirus (infektionsschutz.de)
  • Reisehinweise
    • aktuelle Reisehinweise des Auswärtigen Amts bei geplanter Reise in Risikogebiete beachten

zuständig: RKI (u.a. Erfassung der Lage, Risikobewertung, Empfehlungen zu Maßnahmen, Information der Fachöffentlichkeit)

Einige Bundesländer haben Hotlines für Bürger geschaltet.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Beratungstelefon: 0800 0117722
Anrufzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 8:00 bis 18:00 Uhr

Bundesministerium für Gesundheit 

Hotline zum Coronavirus: 030 346465100
Anrufzeiten: 
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: 0221 89920
Telefax: 0221 8992300
E-Mail: poststelle@bzga.de

Fachinformationen für medizinisches Personal:

Robert-Koch-Institut
Nordufer 20

13353 Berlin

Telefon: 030 187540
Telefax: 030 187542328

Ärztinnen und Ärzte sowie Labore müssen den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt

  • kann weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen durchführen,
  • meldet Informationen zum Fall an die Landesbehörden. Name, Anschrift und andere persönlichen Daten werden nicht übermittelt. Das RKI wertet alle Informationen zum neuartigen Coronavirus zentral aus.

Allgemeiner Schutz vor Infektionen

Das RKI und die BZgA verweisen auf die auch sonst üblichen, allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten:

  • Hände regelmäßig und gründlich waschen.
  • Etikette beim Husten und Niesen beachten
  • Abstand zu Erkrankten halten.

Diese dienen zum Beispiel auch dem Schutz vor einer Grippe.

Bei akuten Atemwegsinfektionen kann es sinnvoll sein, wenn ein erkrankter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dadurch kann er das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz).

Informationen für Reisende

Das Auswärtige Amt veröffentlicht nach Bedarf Gesundheitsempfehlungen für Auslandsreisen. Aktuelle Informationen können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts abrufen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Robert-Koch-Institut.

Zuständige Stellen


Robert-Koch-Institut
Adresse: Nordufer 20, 13353 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: 030 187540
Fax: 030 187542328

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)