Hochwasserschutz im Binnenland Förderung
Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.
Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
- Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
- Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
- Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
- Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
- Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes
Antragsberechtigte sind:
- Gebietskörperschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Druckformulare / Merkblätter
Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Zuständige Stellen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
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