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Ihr ausgewählter Ort: Haren (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung


Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
  • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
  • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
  • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Druckformulare / Merkblätter

Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Zuständige Stellen


Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse: Am Sportplatz 23 , 26506 Norden
Fahrplan

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)