Katastrophenschutz
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Nds. Katastrophenschutzgesetz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Fahrplan
Fahrplan
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ausländerbehörde seit 01.10.2009:
Mo., Di., Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Wichtig: Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) erforderlich
Ansprechpartner
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Freren:
- Geeste:
- Haren (Ems):
- Haselünne:
- Herzlake:
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Werlte:
Bemerkung: Brandschutz
- Dörpen:
- Emsbüren:
- Emsland:
- Freren:
- Geeste:
- Haren (Ems):
- Haselünne:
- Herzlake:
- Lathen:
- Lengerich:
- Meppen:
- Nordhümmling:
- Papenburg:
- Rhede (Ems):
- Salzbergen:
- Spelle:
- Sögel:
- Twist:
- Werlte: