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Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen


Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.

Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.

In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:

  • Identität und Vielfalt,
  • Engagement und Partizipation,
  • Beruf, Weiterbildung und Selbständigkeit sowie
  • Familie, Erziehung und Bildung.

Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.

Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Sofern die Antragsfrist für die Leistung gerade läuft, können Sie über das Portal easy.online elektronisch einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal easy.online auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken und unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF übersenden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.

Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:

  • juristische Personen, die dies über einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen können
  • Kommunen und Gebietskörperschaften

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie müssen über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, die zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachgewiesen werden kann.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Konzeptdarstellung,
  • Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen,
  • Freistellungsbescheid (wenn zutreffend),
  • Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Sozialabgaben und Steuern,
  • Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister,
  • Zutreffendes: Satzung des Vereins/der (g)GmbH, Geschäftsordnung

keine

Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 4 Wochen

Formulare: ja,
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

11.02.2021

Zuständige Stellen


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Adresse: Frankenstraße 210, 90402 Nürnberg
Fahrplan
Telefon: +49 911 943-0
Fax: +49 911 943-10000
Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Datenschutzinformationen


Fachbereich 1 - Bildung, Kultur und Soziales
Adresse: Neuer Markt 1, 49733 Haren (Ems)
Fahrplan
Telefon: 05932 8-0
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Herr Sturm
Telefon: 05932 8-276
Raum:
Zimmer 07 // EG
Zuständig für:

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)