Wahlen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Ordnung
Ansprechpartner
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Feiertage: Genehmigung - von Ausnahmen zur allgemeinen Arbeitsruhe
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
- Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Hausnummer: Festsetzung
- Kampfmittel: Beseitigung
- Ladenöffnungszeiten
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Abmeldung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ummelden
- Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe
- Straßenreinigung
- Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung
- Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Wahlen
- Wanderlager anzeigen
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)



