Kind in Kita anmelden
Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes.
Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten.
Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)
In Haren (Ems) werden aktuell rund 1.100 Betreuungsplätze in 13 Einrichtungen für Kinder, die ihren Erstwohnsitz in Haren (Ems) haben, angeboten, davon rund 300 Krippenplätze für Kinder bis drei Jahren. Die Einrichtungen befinden sich in allen Ortsteilen und bieten verschiedene Betreuungskonzepte und Betreuungszeiten an.
Über das der Kita St. Elisabeth angegliederte Familienzentrum werden im Einzelfall auch Tagespflegestellen vermittelt, sollte die Betreuungszeit für die berufliche Tätigkeit der Eltern nicht ausreichen.
Das Frauen- und Mütterzentrum Haren e.V. (MütZe) rundet das Angebot der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren als Großtagespflegestelle ab.
Anmeldung
Eltern können sich grundsätzlich frei entscheiden, in welcher Kita sie ihr Kind /ihre Kinder anmelden möchten. Die Eltern werden jedoch gebeten, die Anmeldungen der Kinder in den Kitas zu priorisieren, die dem späteren Schuleinzugsgebiet entspricht, um einen harmonischen Übergang zur Grundschule zu ermöglichen.
An wen muss ich mich wenden?
Informationen über die in Ihrer Kommune zur Verfügung stehenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen (Standorte/Anmeldeverfahren/Konzeptionen) erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt.
Zuständige Stellen
Bildung, Kultur
Ansprechpartner
Voraussetzungen
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob und welche freien Betreuungsplätze zur Verfügung stehen und wie die Anmeldung erfolgt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen, Ihrem Kind und der Kindertageseinrichtung / Kindertagespflegeperson wird in der Regel vor einer Anmeldung angeboten.
Die Plätze in den Kindertageseinrichtungen werden in der Regel zum neuen Kindergartenjahr (01.08. eines Jahres) vergeben. . Die Platzvergabe für das neue Kindergartenjahr erfolgt häufig bereits im Frühjahr eines Jahres. Auch andere Zeitpunkte für Anmeldung und Aufnahme sind möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres:
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
- Ggf. Arbeitsbescheinigung
- Ggf. Selbsterklärung zur Ermittlung der Gebühren
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.): variabel
Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden täglich).
Darüber hinaus können Kostenbeiträge von den jeweiligen Trägern / Kommunen gestaffelt festgesetzt werden. Der Kostenbeitrag kann u. a. abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie,
- von der Betreuungszeit.
Der Kostenbeitrag kann bei geringem Einkommen erlassen werden.
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeiträge erfolgt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)
Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern und sonstige Entgelte sind in dieser Regelung nicht enthalten und müssen gesondert gezahlt werden.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zur Kommune oder zum örtlichen Jugendamt auf, um sich über Betreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu erkundigen.
- Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung oder zur Kindertagespflegeperson auf.
- Erkundigen Sie sich nach den Betreuungszeiten, nach den konzeptionellen Schwerpunkten, nach Kosten für die Betreuung, nach dem Angebot einer Mahlzeit usw.
- Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen.
- Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
- Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, (oder von dessen Träger) erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung. Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen. Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
- Vor der Aufnahme wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen.
- Hinweis: Bei Kindern mit einer Behinderung empfiehlt es sich, mit der Einrichtung und dessen Träger Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)
Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 ist das Elternportal „Kita-Online-Anmeldung“ das zentrale Online-Anmeldesystem für die Kita- und Kindertagespflegeplätze in Haren (Ems). Das Portal bietet einen Überblick über das Betreuungsangebot. Eltern können ihr Kind für bis zu drei Wunscheinrichtungen vormerken lassen. Der persönliche Kontakt zur Einrichtung ist trotzdem wichtig und bleibt natürlich weiterhin bestehen.
Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2025/2026 (ab 01.08.2025) sollten bis zum 12.01.2025 erfolgen. Eltern können Ihr Kind/ Ihre Kinder auch später anmelden. Bei der Verteilung der Betreuungsplätze werden allerdings zunächst die Kinder berücksichtigt, die bis zum 12.01.2025 registriert worden sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die örtlichen Träger können festlegen, dass der Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege innerhalb einer bestimmten Frist von nicht mehr als drei Monaten geltend zu machen ist. Besondere Härtefälle sind hiervon ausgenommen.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Haren (Ems)
- Kindertagesstätten
Bemerkung: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist heute eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein gutes Kinderbetreuungsangebot. Die Harener Einrichtungen sind im gesamten Stadtgebiet sowie den Ortsteilen gut verteilt. Eine sozialverträgliche hundertprozentige Versorgung ist gewährleistet. Die Vergabe der Plätze übernehmen die Kindergärten. Anmeldungen müssen somit dort erfolgen. Verschiedene Kindergärten bieten auch integrative Erziehung mit behinderten Kindern an.
Rechtsbehelf
Klage